Insgesamt ist der Beschuldigte in der Schweiz aufgewachsen und lebt seit 31 Jahren in der Schweiz. Er verfügt über ein enges familiäres Umfeld und ist auch sozial gut integriert. In beruflicher Hinsicht ist dagegen von einer leicht unterdurchschnittlichen Integration auszugehen. Zudem ist angesichts der ergangenen Verurteilungen nicht von einer guten Integration in die Schweizer Werte- und Rechtsordnung auszugehen.