das Heilmittelgesetz und Vergehens gegen das Waffengesetz zu einer bedingten Geldstrafe von 90 Tagessätzen sowie am 11. Februar 2020 wegen Vergehens gegen das Waffengesetz zu einer unbedingten Geldstrafe von 30 Tagessätzen verurteilt. Hinzu kommt der vorliegend zu beurteilende mehrfache, teilweise versuchte Betrug. Erschwerend fällt ins Gewicht, dass der Beschuldigte sich nicht von Verurteilungen und laufenden Probezeiten beeindrucken liess und unbesehen weiterdelinquierte.