Die zahlreichen Regelverstösse des Beschuldigten wirken sich im Rahmen der Integrationsprüfung negativ aus. Wie bereits erwähnt wurde er am 8. Februar 2017 wegen mehrfacher grober Verletzung gegen das Strassenverkehrsgesetz zu einer bedingten Geldstrafe von 14 Tagessätzen, am 22. Mai 2018 wegen mehrfachen, teilweise versuchten Vergehens gegen - 26 -