Es wurde eine mittelgradige depressive Episode bei psychosozialer Belastung und akzentuierte Persönlichkeitszüge von impulsiver und narzisstischer Natur festgestellt (act. 265). Im November 2015 erlitt der Beschuldigte einen schweren Sportunfall mit Kopfverletzungen, welche eine Operation erforderten (act. 223, 260 f.). Derzeit ist er über einen Personalverleih temporär bei einem Elektrounternehmen tätig und bezieht Arbeitslosenentschädigung (vgl. Beilagen zur Berufungsbegründung). In wirtschaftlicher und beruflicher Hinsicht liegt damit eine leicht unterdurchschnittliche Integration vor, was jedoch zumindest teilweise auch auf gesundheitliche Probleme zurückzuführen ist.