Aufgrund einer Stauballergie konnte der Beschuldigte nicht mehr im erlernten Beruf als Lagerarbeiter tätig sein (act. 7, 218 und 223). Es folgten verschiedene Temporäreinsätze bei diversen Arbeitgebern. Zudem bezog der Beschuldigte wiederholt Arbeitslosengelder (act. 217 f. und 221). Zwischen Januar und März 2015 begab sich der Beschuldigte in psychiatrische Behandlung bei den G._____. Es wurde eine mittelgradige depressive Episode bei psychosozialer Belastung und akzentuierte Persönlichkeitszüge von impulsiver und narzisstischer Natur festgestellt (act.