2023 E. 2.1.4 m.w.H.). 4.3. Der heute 38-jährige Beschuldigte wurde in der Türkei geboren und kam im Alter von sechs Jahren in die Schweiz. Damit lebt er seit rund 31 Jahren in der Schweiz. Er verfügt über eine Niederlassungsbewilligung C (vgl. MIKA-Akten). Der Beschuldigte wohnt bei seinen Eltern. Sein Bruder und seine beiden Schwestern leben ebenfalls in der Schweiz. Der Beschuldigte - 25 -