Der Beschuldigte ist Staatsangehöriger der Türkei. Er hat sich des mehrfachen, teilweise versuchten Betrugs schuldig gemacht. Es liegt damit eine Katalogtat für eine obligatorische Landesverweisung i.S.v. Art 66a Abs. 1 lit. e StGB vor, was eine grundsätzliche Landesverweisung von 5 bis 15 Jahren zur Folge hat.