4. 4.1. 4.1.1. Die Vorinstanz hat eine Landesverweisung gemäss Art. 66a Abs. 1 lit. e StGB für 5 Jahre angeordnet, wobei auf eine Ausschreibung im Schengener Informationssystem (SIS) verzichtet wurde. - 24 - 4.1.2. Der Beschuldigte beantragt mit Berufung, dass zufolge Vorliegens eines Härtefalls von der Anordnung einer Landesverweisung abzusehen sei.