So kam es auch nach Erlass des Strafbefehls vom 22. Mai 2018 zu wiederholter Delinquenz (mehrfacher Betrug im Juni und Juli 2018 sowie Wiederhandlung gegen das Waffengesetz im Mai 2019). Angesichts der Gleichgültigkeit gegenüber den geltenden Gesetzen, welche der Beschuldigte mit diesem Verhalten manifestierte, und der fehlenden aktuellen Umstände, welche die Legalprognose positiv beeinflussen könnten, ist auch unter Berücksichtigung der Wechselwirkung zwischen dem Vollzug der neu auszufällenden Strafe und dem Vollzug der Widerrufsstrafe von einer eigentlichen Schlechtprognose auszugehen.