2.6 ff.). Auch von diesem Strafbefehl, mit welchem eine bedingte Geldstrafe von 90 Tagessätzen sowie eine Verlängerung der mit Strafbefehl vom 8. Februar 2017 festgesetzten Probezeit angeordnet wurde, liess er sich nicht beeindrucken. Vielmehr machte er weiterhin gegenüber der Öffentlichen Arbeitslosenkasse Falschangaben, um zu hohe Arbeitslosengelder zu erhalten. Im Mai 2019 verstiess er erneut – trotz einer einschlägigen Vorstrafe und laufenden Probezeiten – gegen das Waffengesetz, was zum Erlass des Strafbefehls vom 11. Februar 2020 mit einer (nunmehr unbedingten) Geldstrafe führte (act. 2.13 ff.). - 21 -