Nur wenige Monate nach Erlass dieses Strafbefehls beging der Beschuldigte im Mai 2017 den ersten Betrug zum Nachteil der Öffentlichen Arbeitslosenkasse und setzte die Betrüge in der Folge monatlich fort. Gleichzeitig verstiess er mehrfach gegen das Heilmittelgesetz (z.B. im August 2017 und Januar 2018) sowie gegen das Waffengesetz (Januar 2018), was schliesslich zum am 22. Mai 2018 ergangenen Strafbefehl wegen mehrfachen (teilweise versuchten) Vergehens gegen das Heilmittelgesetz und Vergehens gegen das Waffengesetz führte (act. 2.6 ff.).