3.6.6. Der Beschuldigte wurde mit Strafbefehl vom 8. Februar 2017 erstmals wegen mehrfacher grober Verletzung des Strassenverkehrsgesetzes zu einer bedingten Geldstrafe verurteilt (begangen im August 2016, act. 2.2 ff.). Nur wenige Monate nach Erlass dieses Strafbefehls beging der Beschuldigte im Mai 2017 den ersten Betrug zum Nachteil der Öffentlichen Arbeitslosenkasse und setzte die Betrüge in der Folge monatlich fort.