Die Einsatzstrafe ist für den Betrug vom Juni 2018 angemessen zu erhöhen. Auch hier erlangte der Beschuldigte mit Fr. 880.85 einen Betrag im ähnlichen Bereich wie im Folgemonat, womit auch hier von einem leichten Verschulden auszugehen ist und bei isolierter Betrachtung eine Strafe von 30 Tagessätzen angemessen erscheinen würde. Der enge zeitliche und sachliche Zusammenhang führt zu einer angemessenen Erhöhung der Einsatzstrafe um 6 Tagessätze, womit sich eine gedankliche Gesamtstrafe von 36 Tagessätzen ergibt.