Von der hypothetischen Gesamtstrafe von 139 Tagessätzen ist die rechtskräftige Grundstrafe von 90 Tagessätzen abzuziehen, woraus eine erste Zusatzstrafe von 49 Tagessätzen resultiert. 3.6.3. Bezüglich der zweiten zu bildenden Zusatzstrafe zum Strafbefehl der Staatsanwaltschaft Lenzburg-Aarau vom 11. Februar 2020 wegen Vergehens gegen das Waffengesetz ist Folgendes festzuhalten: Es ist zunächst eine Gesamtstrafe für den mehrfachen Betrug in den Monaten Juni und Juli 2018 zu bilden. Schwerstes Delikt ist der Betrug vom Juli 2018 mit einem Deliktsbetrag von Fr. 949.80. Es kann angesichts des - 19 -