Die gedankliche Gesamtstrafe von 79 Tagessätzen ist angemessen um die Grundstrafe zu erhöhen. Diese wurde mit Strafbefehl vom 22. Mai 2018 auf 90 Tagessätze festgelegt. Da keinerlei sachlicher Zusammenhang der am 22. Mai 2018 beurteilten Taten (mehrfaches, teilweise versuchtes Vergehen gegen das Heilmittelgesetz und Vergehen gegen das Waffengesetz) zu den neuen Taten besteht, erscheint der Gesamtschuldbeitrag nicht unerheblich, womit eine angemessene Erhöhung um 60 Tagessätze auf 139 Tagessätze angezeigt ist.