Auszugehen ist dabei vom im Monat Juli 2017 begangenen Betrug mit einem Deliktsbetrag von Fr. 880.85 als schwerstes Delikt, für welches eine Einsatzstrafe festzusetzen ist. Der Beschuldigte bezog in dieser Höhe zu Unrecht Arbeitslosengelder und fügte der Öffentlichkeit einen entsprechenden Schaden zu, was nicht zu bagatellisieren ist. Zu seinen Lasten wirkt sich aus, dass er über eine hohe Entscheidungsfreiheit verfügte und mangels Vorliegens einer besonderen finanziellen Drucksituation ohne Weiteres korrekte Angaben hätte machen können. Dennoch handelt es sich bei den unrechtmässig erlangten Fr. 880.85 nicht um einen sehr hohen Betrag.