3.6.2. Hinsichtlich der ersten zum Strafbefehl der Staatsanwaltschaft Baden vom 22. Mai 2018 wegen mehrfachen, teilweise versuchten Vergehens gegen das Heilmittelgesetz und Vergehens gegen das Waffengesetz zu bildenden Zusatzstrafe ergibt sich Folgendes: - 17 - Zunächst ist eine Gesamtstrafe für den mehrfachen Betrug zwischen Mai 2017 und März 2018 zu bilden.