Nach Vornahme der Asperation ist die rechtskräftige Grundstrafe von dieser (gedanklich gebildeten) Gesamtstrafe abzuziehen, was die erste Zusatzstrafe ergibt. In einem zweiten Schritt ist für den mehrfachen Betrug von Juni und Juli 2018 eine gedankliche Gesamtstrafe zu bilden, welche um die mit Strafbefehl vom 11. Februar 2020 festgesetzte Grundstrafe angemessen zu einer weiteren gedanklichen Gesamtstrafe zu erhöhen ist. Nach Abzug der rechtskräftigen Grundstrafe ergibt sich die zweite Zusatzstrafe. Schliesslich sind die beiden Zusatzstrafen zu addieren.