Vorliegend liegt die schwerste Straftat bei beiden Zusatzstrafen in den neu zu beurteilenden Delikten (Betrug). Damit ist für den mehrfachen Betrug zwischen Mai 2017 und März 2018 eine gedankliche Gesamtstrafe zu bilden, welche um die Grundstrafe (Strafbefehl vom 22. Mai 2018) angemessen zu einer weiteren hypothetischen Gesamtstrafe zu erhöhen ist. Nach Vornahme der Asperation ist die rechtskräftige Grundstrafe von dieser (gedanklich gebildeten) Gesamtstrafe abzuziehen, was die erste Zusatzstrafe ergibt.