3.5.2. Zudem stellt sich vorliegend die Frage des Widerrufs der mit Strafbefehl der Regionalen Staatsanwaltschaft Emmental-Oberaargau wegen mehrfacher grober Verletzung der Verkehrsregeln festgesetzten bedingten Geldstrafe von 14 Tagessätzen sowie der mit Strafbefehl der Staatsanwaltschaft Baden vom 22. Mai 2018 wegen mehrfachen, teilweise versuchten Vergehens gegen das Heilmittelgesetz und Vergehens gegen das Waffengesetz angeordneten bedingten Geldstrafe von 90 Tagessätzen.