beurteilenden Taten begangen, hat das Gericht etappenweise vorzugehen. Konkret hat es zunächst die vor dem Ersturteil begangenen Delikte zu beurteilen und eine Zusatzstrafe oder eine zu kumulierende Strafe festzusetzen. Dieses Vorgehen ist für die vor der zweiten und jeder folgenden Verurteilung begangenen Delikte zu wiederholen, um danach für die nach dem letzten rechtskräftigen Urteil begangenen Taten eine unabhängige (Gesamt-) Strafe festzulegen. Schliesslich sind die festgelegten Strafen zu addieren (Urteil des Bundesgerichts 6B_759/2019 vom 11. März 2020 E. 2.3.2).