3.5. 3.5.1. Der Beschuldigte hat den mit Geldstrafe zu ahndenden mehrfachen, teilweise versuchten Betrug verübt, bevor er mit Strafbefehl der Staatsanwaltschaft Baden vom 22. Mai 2018 wegen (mehrfachen, teilweise versuchten) Vergehens gegen das Heilmittelgesetz und Vergehens gegen das Waffengesetz zu einer bedingten Geldstrafe von 90 Tagessätzen sowie einer Busse (betrifft den mehrfachen, teilweise versuchten Betrug vom Mai 2017 bis März 2018) sowie mit Strafbefehl der Staatsanwaltschaft Lenzburg- Aarau vom 11. Februar 2020 wegen Vergehens gegen das Waffengesetz zu einer unbedingten Geldstrafe von 30 Tagessätzen verurteilt wurde (be-