2.3.3. Unbestritten und erstellt ist weiter, dass die Arbeitslosenkasse dem Beschuldigten aufgrund dessen Falschangaben über die Einkommensverhältnisse für die Monate Mai 2017, Juni 2017, Juli 2017, Oktober 2017, November 2017, Januar 2018, Februar 2018, März 2018, Juni 2018 und Juli 2018 Arbeitslosengelder im Betrag von insgesamt Fr. 4'941.75 ausbezahlte (act. 106 f. und 111 ff.; Protokoll HV act. 213 ff.). Diesbezüglich sind die - 12 -