Auf den entsprechenden Formularen "Angaben der versicherten Person für den Monat …" wurden diese Lohnzahlungen gegenüber der Öffentlichen Arbeitslosenkasse nicht deklariert. Insbesondere kreuzte der Beschuldigte in den Monaten Mai 2017, Juni 2017, Juli 2017, Oktober 2017, November 2017, Dezember 2017, Januar 2018, Februar 2018, März 2018, Juni 2018 und Juli 2018 bei der Frage "Haben Sie bei einem oder mehreren Arbeitgebern gearbeitet?" die Antwort "Nein" an (act. 81 ff. und 90 ff.). In den Monaten August 2017 und September 2017 beantwortete er diese Frage auf dem Formular zwar mit "ja", nannte jedoch einzig einen anderen Arbeitgeber ("B._____" bzw. "B._____"), nicht jedoch die C.___