2. 2.1. 2.1.1. Die Staatsanwaltschaft Lenzburg-Aarau wirft dem Beschuldigten zusammengefasst vor, dass er für die Monate Mai 2017 bis März 2018 sowie Juni und Juli 2018 gegenüber der Öffentlichen Arbeitslosenkasse des Kantons Aargau die entgeltliche Erwerbstätigkeit bei der C._____ GmbH verschwiegen und angegeben habe, gar nicht bzw. betreffend August und September 2017 lediglich für " B._____" bzw. "B._____" gearbeitet zu haben, wobei er gewusst habe, dass er jede Arbeit und insbesondere sämtliche Lohnzahlungen melden müsse.