2. (Neu) Eventuell: Der Beschuldigte sei wegen mehrfachen unrechtmässigen Bezuges von Leistungen einer Sozialversicherung gemäss Art 148a Abs. 2 StGB zu verurteilen und er sei gestützt auf Art. 103 sowie Art. 106 StGB zu einer Busse von Fr. 1'000.00 zu verurteilen." 3.6. Mit Eingabe vom 15. August 2023 (Postaufgabe 17. August 2023) verzichtete die Staatsanwaltschaft Lenzburg-Aarau auf die Erstattung einer Berufungsantwort. -8- Das Obergericht zieht in Erwägung: