3. In Abänderung der Ziffern 1 und 2 des vorinstanzlichen Urteils des Bezirksgerichts Aarau vom 12. Dezember 2022 (ST.2022.190) werden als Eventualantrag folgende Abänderungen verlangt: 1. (Neu) Eventuell: Es sei der Beschuldigte wegen mehrfachen unrechtmässigen Bezuges von Leistungen einer Sozialversicherung gemäss Art. 148a Abs. 2 StGB (leichter Fall) zu verurteilen.