1. (Neu) Eventuell: Es sei der Beschuldigte wegen mehrfachen unrechtmässigen Bezuges von Leistungen einer Sozialversicherung gemäss Art. 148a Abs. 2 StGB (leichter Fall) zu verurteilen. 2. (Neu) Der Beschuldigte sei wegen mehrfachen unrechtmässigen Bezuges von Leistungen einer Sozialversicherung gemäss Art. 148a Abs. 2 StGB zu verurteilen und er sei gestützt auf Art. 103 sowie Art. 106 StGB zu einer Busse von Fr. 2'000.00 zu verurteilen." Der Beschuldigte stellte zudem die folgenden prozessualen Anträge: