Dem Beschuldigten werden die Gerichtsgebühr und die Anklagegebühr sowie die Kosten gemäss lit. c im Gesamtbetrag von Fr. 2'473.00 auferlegt. 8.2. Der Beschuldigte trägt seine Parteikosten selbst." 2.3. Mit Eingabe vom 19. Dezember 2022 meldete der Beschuldigte die Berufung an. -6- 3. 3.1. Nach Zustellung des schriftlich begründeten Urteils am 31. Mai 2023 erklärte der Beschuldigte mit Eingabe vom 20. Juni 2023 die Berufung und stellte die folgenden Anträge: 1. Das Urteil wird vollumfänglich angefochten (Art. 399 Abs. 3 lit a. StPO).