3. Der mit Strafbefehl der Regionalen Staatsanwaltschaft Emmental- Oberaargau vom 8. Februar 2017 für 14 Tagessätze Geldstrafe zu einem Tagessatz von je Fr. 70.00 gewährte bedingte Vollzug wird gestützt auf Art. 46 Abs. 1 Satz 1 StGB widerrufen. 4. Die widerrufene Geldstrafe von total Fr. 980.00 ist zu bezahlen. Wird die Geldstrafe nicht bezahlt, so wird eine Ersatzfreiheitsstrafe von 14 Tagen vollzogen.