Durch seine Falschangaben täuschte der Beschuldigte in unrechtmässiger Bereicherungsabsicht die Öffentliche Arbeitslosenkasse des Kantons Aargau und erzielte während des eingangs genannten Tatzeitraumes zu deren Lasten unrechtmässige Leistungen in der Höhe von total mindestens CHF 4'941.75. Der Beschuldigte reagierte auch nicht auf die fälschlicherweise getätigten Auszahlungen und verwendete die zu Unrecht bezogenen Beiträge für sich und/oder andere." 1.2. Die Staatsanwaltschaft Lenzburg-Aarau stellte die folgenden Anträge: