Dabei vertraute der Beschuldigte darauf, dass die Arbeitslosenkasse aufgrund der hohen Anzahl an Anträgen nicht bei jedem Betroffenen umfangreiche Abklärungen bezüglich Erwerbstätigkeit durchführen konnte. Hinweise, welche Nachforschungen hinsichtlich der Richtigkeit der Deklaration der Einkünfte des Beschuldigten verlangt hätten, lagen der Arbeitslosenkasse nicht vor.