Mit Antrag vom 2. Oktober 2016 ersuchte der Beschuldigte bei der Öffentlichen Arbeitslosenkasse des Kantons Aargau um Ausrichtung von Arbeitslosenentschädigung. Im Nachgang hierzu füllte der Beschuldigte an den obgenannten Daten und Orten jeweils das Formular "Angaben der versicherten Person" (AdvP) aus. Dabei verneinte der Beschuldigte für die Monate Mai 2017 bis Juli 2017, Oktober 2017 bis März 2018 sowie Juni 2018 und Juli 2018 jeweils die Frage 1 "Haben Sie bei einem oder mehreren Arbeitgebern gearbeitet?" und gab für die Monate August 2017 und September 2017 lediglich an, für "B.___