Der Beschuldigte hat mehrfach in der Absicht, sich oder einen andern unrechtmässig zu bereichern, jemanden durch Vorspiegelung oder Unterdrückung von Tatsachen arglistig irregeführt oder ihn in einem Irrtum arglistig bestärkt und so den Irrenden zu einem Verhalten bestimmt, wodurch dieser sich selbst oder einen andern am Vermögen geschädigt hat, wobei es teilweise beim Versuch blieb. Tatort: Q._____, R-weg; eventualiter woanders Tatzeiten: Spätestens ab Freitag, 19. Mai 2017 bis mindestens am Mittwoch, 18. Juli 2018, namentlich am