So äusserte sie sich lediglich dahingehend, sie und ihre Familie würden mit dem Tod bedroht und wer in China genügend Geld habe, werde für ein Tötungsdelikt nicht zur Rechenschaft gezogen. Eine konkrete Gefahr für Leib und Leben ist damit aber nicht nachgewiesen, weshalb eine angebliche Bedrohung ihrerseits und ihrer Familie einer Landesverweisung nicht entgegensteht. Dafür spricht auch, dass die Beschuldigte seit ihrem Aufenthalt in der Schweiz ein- bis zweimal pro Jahr für jeweils einen oder zwei Monate freiwillig nach China gereist ist. - 12 -