Nach dem Gesagten rechtfertigt es sich, die Verbindungsbusse auf Fr. 2'000.00 festzusetzen. Dieser Betrag erscheint unter Berücksichtigung der wirtschaftlichen Verhältnisse und des Verschuldens der Beschuldigten - 10 - sowie des Umstands, dass der Verbindungsstrafe nicht lediglich symbolische Bedeutung zukommen soll, angemessen.