Die Beschuldigte ist eine Scheinehe eingegangen und hat diesbezüglich die Schweizer Behörden getäuscht, um Schulden abbezahlen zu können, welche keinerlei Bezug zur Schweiz, sondern einzig zu China und Polen aufweisen. Mithin ist es nicht so, dass die Beschuldigte aus zeitlichen Gründen keine andere Möglichkeit gehabt hätte, um die von ihr behauptete Bedrohung bei Nichtbezahlung der in China und Polen entstandenen Schulden abzuwenden. Hinzu kommt, dass die Beschuldigte nicht ansatzweise aufgezeigt hat, sich zur Abwendung der ihr gegenüber geltend gemachten Schulden, welche sie selbst als Wucherforderungen bezeichnet, auf legalem Weg zur Wehr gesetzt zu haben.