Plädoyer der Berufungsverhandlung, S. 13 f.). Sie und ihre Familie seien Opfer von internationalem Menschenhandel samt dazugehöriger Schuldknechtschaft geworden, wobei die Familie den Wucherern in China als Geisel diene und bei Nichtbezahlung der geforderten Beträge gewalttätigen Übergriffen bis zur möglichen Tötung ausgeliefert sei. Durch die Heirat habe sie sich den Aufenthalt in Europa sowie die Bewilligung zur Erwerbstätigkeit sichern und durch laufende Geldzahlungen dieser Gefahr entgegenwirken können (vorinstanzliches Plädoyer, act. 79).