Die Anklageschrift erfüllt ihre Umgrenzungs- und Informationsfunktion, denn der gegen die Beschuldigte erhobene Vorwurf, nämlich eine Scheinehe mit B._____ eingegangen zu sein, um so die Aufenthaltsbewilligung zu erhalten und in der Folge einer Erwerbstätigkeit nachgehen zu können, war in objektiver und subjektiver Hinsicht genügend konkretisiert. Die Beschuldigte hat während des gesamten Verfahrens denn auch gewusst, was ihr konkret vorgeworfen wird, was ihr wiederum eine effektive Verteidigung ermöglicht hat (vgl. Urteil des Bundesgerichts 6B_959/2022 vom 7. August 2023 E. 2.1). Eine Verletzung des Anklagegrundsatzes ist nicht auszumachen.