Dass die anschliessende Einvernahme der Beschuldigten mittels Dolmetscher erfolgt ist, war sodann in erster Linie dem Umstand geschuldet, dass es der Beschuldigten schwerfiel, die Antworten verständlich auf Deutsch zu formulieren. Dies ändert aber nichts daran, dass sie die Fragen nicht verstanden hätte, was sich auch bei ihrer Einvernahme gut daran gezeigt hat, dass sie Antworten mehrfach vor der Übersetzung zu beantworten begonnen hatte.