Das Obergericht entnimmt den Akten: 1. Am 27. Juni 2022 erhob die Kantonale Staatsanwaltschaft Anklage gegen die Beschuldigte wegen Täuschung der Behörden gemäss Art. 118 AIG. Sie beantragte, die Beschuldigte sei dafür zu einer bedingten Freiheitsstrafe von 9 Monaten unter Ansetzung einer Probezeit von 3 Jahren und zu einer Busse von Fr. 2'000.00 zu verurteilen. Die Beschuldigte sei sodann für 10 Jahre des Landes zu verweisen, unter Ausschreibung im Schengener Informationssystem (SIS).