zu einer bedingten Geldstrafe von 160 Tagessätzen à Fr. 90.00, d.h. Fr. 14'400.00, Probezeit 2 Jahre, und zu einer Verbindungsbusse von Fr. 1'000.00, ersatzweise 12 Tage Freiheitsstrafe, verurteilt. 4.2. Die ausgestandene Untersuchungshaft von 51 Tagen (28. Dezember 2020 bis 16. Februar 2021) wird dem Beschuldigten auf die Geldstrafe angerechnet. 5. [in Rechtskraft erwachsen] 5.1. Der Beschuldigte wird verpflichtet, der Privatklägerin I._____ AG Schadenersatz von Fr. 197.50 zu bezahlen. Im Übrigen wird die Zivilklage der I._____ AG abgewiesen. 5.2. Die Zivilklage der Privatklägerin C._____ GmbH wird auf den Zivilweg verwiesen.