Gemäss der an der Berufungsverhandlung eingereichten Lohnabrechnung hat der Beschuldigte im Februar 2024 ein Nettoeinkommen von gerundet Fr. 3'800.00 erwirtschaftet, was jedoch nur 80 % seines eigentlichen Lohnes entspricht, da er einen Unfall erlitten hatte. Eigenen Angaben zufolge beträgt sein monatliches Nettoeinkommen Fr. 4'100.00 (vgl. Protokoll der Berufungsverhandlung, S. 5). Daraus ergibt sich bei einem Pauschalabzug von 20 % für die Krankenkasse, Steuern usw. sowie einem Abzug von 15 % für die hohe Anzahl Tagessätze (BGE 134 IV 60 E. 6.5.2) ein Tagessatz von abgerundet Fr. 90.00.