von fast 10 Monaten für die schriftliche Urteilsbegründung hat die Vorinstanz die hierfür massgebenden Fristen somit deutlich überschritten. Es ist nicht ersichtlich, weshalb die Begründung des Urteils derart viel Zeit in Anspruch genommen hat, zumal das Urteil nicht besonders umfangreich ausgefallen ist und es sich weder um eine besonders komplexe Angelegenheit noch um einen aussergewöhnlich umfassenden Straffall gehandelt hat. Unter diesen Umständen liegt eine leichte Verletzung des Beschleunigungsgebots vor, welche eine Strafreduktion von 20 Tagessätzen Geldstrafe rechtfertigt. Die Verletzung des Beschleunigungsgebots ist im Urteilsdispositiv festzustellen.