Insbesondere scheint er mit Hilfe seiner Familie eine gewisse Stabilisierung in persönlicher und beruflicher Hinsicht erreichen zu können (vgl. Protokoll der Berufungsverhandlung, S. 4 ff.), womit – wenn auch nur sehr knapp – eine Geldstrafe als zweckmässige Sanktion erscheint. Wie zu zeigen sein wird, ist – bei isolierter Betrachtung eines jeden vom Beschuldigten begangenen Delikts – eine Geldstrafe auch aufgrund der jeweiligen Schwere des Verschuldens nicht ausgeschlossen.