Mithin ist es nicht so, dass er den Postbriefkasten aus blosser Langeweile oder zum Spass aufgebrochen hat. Nach der allgemeinen Lebenserfahrung ist es auch nicht so, dass zum vornherein davon auszugehen wäre, in Postbriefkästen würden sich nur noch Briefe und Sendungen mit geringfügigen Vermögenswerten von insgesamt unter Fr. 300.00 befinden. Auch ist es gerichtsnotorisch, dass Postbriefkästen in der Regel erst am Morgen geleert werden, wovon auch der Beschuldigte ausgegangen ist, andernfalls sein auf die Erbeutung von Geld und Wertsachen gerichtetes Handeln gar keinen Sinn ergeben hätte.