entstanden ist. Aus dem Briefkasten hat er sodann sechs Gewinnlose im Wert von Fr. 60.00 entwendet. In objektiver Hinsicht liegen damit auch bei einer Addition noch geringfügige Vermögensdelikte vor. Der Beschuldigte hat den Postbriefkasten an der Bushaltestelle Z._____ jedoch zweifellos in der Hoffnung aufgeschlagen, darin möglichst viel Geld oder andere Vermögenswerte vorzufinden. Mithin ist es nicht so, dass er den Postbriefkasten aus blosser Langeweile oder zum Spass aufgebrochen hat.