__ – statisch überwacht. Als Grundstückeigentümer hatte F._____ ein berechtigtes Interesse daran zu wissen, wer sich in den frühen Morgenstunden unbefugterweise auf seinem Grundstück aufhält und versucht, in sein Haus einzudringen. Sein Interesse an Schutz und Sicherheit überwiegt dabei das Interesse des Beschuldigten, der als Dieb nichts auf dem Privatgrundstück von F._____ zu suchen hatte, deutlich.