1. Die Staatsanwaltschaft ficht das vorinstanzliche Urteil nur teilweise an. Sie beantragt mit Berufung einen Schuldspruch bezüglich des versuchten Diebstahls (Anklageziffer 1c), sowie – anstatt einer Verurteilung wegen geringfügigen Diebstahls und geringfügiger Sachbeschädigung – eine Verurteilung wegen Diebstahls (Anklageziffer 1e) und wegen Sachbeschädigung (Anklageziffer 2c, welche auf Anklageziffer 1e verweist) hinsichtlich des Postbriefkastens an der Bushaltestelle Z._____ (in der Anklageziffer 1e der Anklageschrift sind die Postbriefkästen QU._____ und -6-