3. 3.1. Mit Berufungserklärung vom 1. Juni 2023 beantragte die Staatsanwaltschaft Baden einen zusätzlichen Schuldspruch wegen versuchten Diebstahls (Anklageziffer 1c) sowie einen Schuldspruch wegen Diebstahls (Anklageziffer 1e) und Sachbeschädigung (Anklageziffer 2c). Der Beschuldigte sei zu einer bedingten Freiheitsstrafe von 12 Monaten und einer bedingten Geldstrafe von 180 Tagessätzen à Fr. 30.00, Probezeit je 2 Jahre, und einer Verbindungsbusse von Fr. 1'500.00 zu verurteilen. 3.2. Am 11. Juli 2023 reichte die Staatsanwaltschaft Baden vorgängig zur Berufungsverhandlung eine schriftliche Berufungsbegründung ein.